Pflegekosten reduzieren: 4 praktische Spartipps für die Pflege zuhause

Pflegekosten reduzieren: 4 praktische Spartipps für die Pflege zuhause

Die steigenden Lebenshaltungskosten machen sich auch in der Pflege bemerkbar. Besonders für pflegende Angehörige stellt sich die Frage, wie sich Kosten einsparen lassen, ohne dass die Pflegequalität leidet. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, finanzielle Entlastungen zu nutzen. Hier sind vier wertvolle Spartipps, die helfen, Pflegekosten zu senken.

1. Fahrtkostenpauschalen nutzen und Benzinkosten reduzieren

Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu anderen medizinischen Terminen sind oft unvermeidbar. Doch viele dieser Kosten lassen sich steuerlich absetzen oder durch bestimmte Pauschalen kompensieren.

Allgemeine Fahrtkostenpauschale

Pflegende Angehörige können Fahrtkosten unter der Kategorie „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend machen. In der Regel werden hierfür 30 Cent pro Kilometer angerechnet. Voraussetzung ist, dass es sich um medizinisch notwendige Fahrten handelt.

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Menschen mit Behinderung können neben dem Behinderten-Pauschbetrag eine zusätzliche Pauschale nutzen. Dies gilt bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder 70 mit dem Merkzeichen „G“ sowie für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5.

Pflegepauschbetrag

Pflegende können zudem vom Pflegepauschbetrag profitieren, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. Auch Benzinkosten für pflegebedingte Fahrten lassen sich über diesen Weg teilweise zurückholen.

2. Krankenkasse als Kostenträger für Krankenhausfahrten

Falls pflegebedürftige Personen ins Krankenhaus müssen, gibt es Fälle, in denen die Krankenkasse die Transportkosten übernimmt:

  • Rettungsfahrten mit Krankenwagen oder Taxi: Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Fachlich begleitete Krankentransporte: Wenn die pflegebedürftige Person während der Fahrt medizinisch betreut werden muss.
  • Stationäre Behandlungen: Bei einem Krankenhausaufenthalt werden die Fahrtkosten in der Regel übernommen.
  • Ambulante Behandlungen: Falls der Transport eine stationäre Behandlung vermeiden oder verkürzen kann, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen.
  • Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkung: Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder mit Schwerbehindertenausweis haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Fahrten zu medizinischen Behandlungen.

3. Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten lassen

Elektrische Pflegehilfsmittel wie Beatmungsgeräte, Notrufsysteme oder Pflegebetten verbrauchen eine erhebliche Menge Strom. Doch ein Teil dieser Kosten kann rückwirkend von der Krankenkasse erstattet werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Hilfsmittel muss vom Arzt verschrieben sein oder die Krankenkasse muss bereits die Anschaffung finanziert haben.
  • Der Antrag kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.
  • Die Höhe der Erstattung richtet sich entweder nach einer Pauschale oder dem tatsächlichen Verbrauch.

Wie stellt man den Antrag?

  • Dokumentation der Nutzungsdauer jedes Hilfsmittels.
  • Angabe des Stromverbrauchs (Wattzahl) und der Stromkosten pro Kilowattstunde.
  • Einreichung des Antrags bei der Krankenkasse.
  • Private Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht immer, eine Nachfrage kann sich dennoch lohnen.

4. Pflegeleistungen voll ausschöpfen

Viele Pflegeleistungen der Pflegekassen werden nicht in vollem Umfang genutzt. Dabei können sie helfen, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren.

Entlastungsbetrag nutzen

  • Monatlich stehen 131 Euro für eine Haushalts- oder Einkaufshilfe zur Verfügung.
  • Falls der Betrag nicht vollständig genutzt wird, kann er auf die Folgemonate übertragen werden.
  • Der Entlastungsbetrag kann auch für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Kurzzeitpflege gezielt einsetzen

  • Pflegebedürftige können bis zu 56 Tage im Jahr eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
  • Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.
  • Der Eigenanteil kann durch den Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Unterstützung vom Sozialamt reduziert werden.
  • Kurzzeitpflegekosten sind steuerlich absetzbar.

Pflege muss nicht unnötig teuer sein. Durch das gezielte Nutzen von Steuererleichterungen, Krankenkassenleistungen und Pflegezuschüssen lassen sich erhebliche Kosten sparen. Informieren Sie sich umfassend, um die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten.

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