Das ändert sich in 2025

Das ändert sich in 2025

Pflege 2025: Das ändert sich in diesem Jahr

Im Jahr 2025 treten zahlreiche Veränderungen und Verbesserungen in Kraft, die sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege betreffen. Besonders im Fokus stehen Leistungserhöhungen, die bereits im Rahmen der letzten Pflegereform 2023 beschlossen wurden. Diese Maßnahmen sollen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mehr finanzielle Entlastung bieten.


Erhöhung von Pflegeleistungen ab dem 1. Januar 2025

Ab Jahresbeginn steigen die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, wie im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegt. Diese Anpassung betrifft eine Vielzahl von Leistungen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Leistungen für vollstationäre Pflege
  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Die nächste reguläre Erhöhung ist für das Jahr 2028 vorgesehen und wird an die allgemeine Entwicklung von Preisen und Löhnen angepasst.


Details zu den einzelnen Leistungserhöhungen

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege selbst organisieren, erhalten folgende Beträge:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (+15 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro (+26 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 5: 990 Euro (+43 Euro)

Pflegesachleistungen

Diese finanzieren ambulante Pflegedienste. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegeversicherung. Erhöhte Beträge:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro (+65 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro (+81 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro (+99 Euro)

Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag, nutzbar für ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege sowie Alltagshilfen, steigt:

  • Für alle Pflegegrade: 131 Euro (+6 Euro)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe und ähnliche Verbrauchsmaterialien wird der monatliche Höchstbetrag angehoben:

  • Von 40 auf 42 Euro (+2 Euro)

Verhinderungspflege

Zur Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen, gibt es künftig:

  • 1.685 Euro jährlich (+73 Euro)

Kurzzeitpflege

Für vorübergehende stationäre Pflege erhöht sich das Budget:

  • 1.854 Euro jährlich (+80 Euro)

Tages- und Nachtpflege

Die teilstationären Pflegeleistungen steigen wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro (+32 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (+59 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (+73 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (+90 Euro)

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Barrierearme Umgestaltungen werden pro Maßnahme bis zu folgendem Betrag bezuschusst:

  • 4.180 Euro (+180 Euro)

Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA

Für die Einführung und Nutzung digitaler Pflegeanwendungen gibt es monatlich:

  • 53 Euro (+3 Euro)

Vollstationäre Pflege

Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegekosten in Einrichtungen:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro (+35 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (+57 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (+80 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (+91 Euro)

Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten bleiben 2025 unverändert.

Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung

Für ambulant betreute Wohngruppen steigen folgende Zuschüsse:

  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich (+10 Euro)
  • Anschubfinanzierung: 2.613 Euro pro Person (+113 Euro)

Flexibleres Jahresbudget ab dem 1. Juli 2025

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget eingeführt, das flexibler genutzt werden kann.

  • Gesamtsumme: 3.539 Euro (entspricht der Summe aus beiden bisherigen Budgets).
  • Vereinfachung: Die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angeglichen. Beispielsweise muss die häusliche Pflege vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nicht mehr mindestens sechs Monate lang erfolgt sein.

Mehr Unterstützung und Flexibilität in der Pflege

Die Anpassungen der Pflegeleistungen ab 2025 bedeuten eine deutliche finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Insbesondere die Erhöhungen von Pflegegeld, Sachleistungen und teilstationären Pflegeangeboten sowie das neue Jahresbudget bringen spürbare Verbesserungen. Pflegebedürftige sollten die Änderungen im Blick behalten, um die Leistungen optimal zu nutzen.

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