Pflegekosten reduzieren: 4 Spartipps für die häusliche Pflege

Pflegekosten reduzieren: 4 Spartipps für die häusliche Pflege

Pflegekosten reduzieren: 4 Spartipps für die häusliche Pflege

Die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten belasten auch die Pflege zuhause. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Kosten zu senken. Hier sind vier praktische Tipps, um Fahrtkosten, Stromkosten und Pflegeaufwendungen zu reduzieren.

1. Fahrtkostenpauschalen nutzen

Medizinisch notwendige Fahrten, wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte, können teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

  • Allgemeine Fahrtkostenpauschale:
    Pflegebedürftige und Angehörige können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als außergewöhnliche Belastung absetzen, abhängig von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale:
    Menschen mit Behinderungen ab einem Grad von 80 (oder 70 mit Merkzeichen „G“) sowie Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 können diese Pauschale zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag beanspruchen.
  • Pflegepauschbetrag:
    Pflegebedürftige Fahrten können ebenfalls steuerlich entlastet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person.

2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Krankenhausfahrten

Pflegebedürftige können die Kosten für notwendige Krankenfahrten bei der Krankenkasse einreichen:

  • Rettungsfahrten oder Fahrten mit Betreuung (z. B. mit dem Taxi).
  • Ambulante Behandlungen, wenn sie stationäre Aufenthalte vermeiden oder verkürzen.
  • Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität (Pflegegrad 3–5 oder Schwerbehindertenausweis) haben Anspruch auf Übernahme der Transportkosten.

Vorab lohnt sich eine Rücksprache mit der Krankenkasse, um Missverständnisse zu vermeiden.

3. Rückerstattung von Stromkosten für Hilfsmittel

Elektronische Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte oder Notrufsysteme verursachen oft hohe Stromkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese teilweise rückwirkend, wenn die Hilfsmittel ärztlich verschrieben und genehmigt wurden.

  • Dauer der Rückerstattung: Bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
  • Abrechnung: Nach Pauschalbetrag oder tatsächlichem Verbrauch.
  • Dokumentation: Hilfreich sind genaue Notizen zu Nutzungsdauer, Verbrauch und Stromkosten.

Private Krankenkassen handhaben dies unterschiedlich, dennoch lohnt sich eine Anfrage.

4. Pflegeleistungen voll ausschöpfen

Viele Pflegeleistungen werden nicht vollständig genutzt. Eine optimale Inanspruchnahme kann die Eigenkosten erheblich senken.

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge können angespart und beispielsweise für Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfen verwendet werden.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage jährlich übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für vorübergehende stationäre Pflege. Der Eigenanteil kann durch Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Sozialhilfe reduziert werden.

Mit gezielten Maßnahmen lassen sich Pflegekosten erheblich senken. Fahrtkostenpauschalen, Krankenkassenerstattungen und die optimale Nutzung von Pflegeleistungen bieten Entlastung und sollten voll ausgeschöpft werden.

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