Entschädigung für die Pflege von Angehörigen: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Entschädigung für die Pflege von Angehörigen: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Die Pflege eines Angehörigen ist oft eine Herzensangelegenheit, bringt aber viele Herausforderungen mit sich. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es in Deutschland verschiedene finanzielle und soziale Leistungen. Ein Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Pflegebedürftigkeit und ihre Folgen

Ob durch einen Unfall oder eine Krankheit – Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder schleichend eintreten und das Leben aller Beteiligten stark verändern. In Deutschland werden laut der Pflegestatistik 2023 rund 85,9 % der Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu Hause versorgt, meist von Angehörigen, teilweise unterstützt durch ambulante Pflegedienste.

Die Pflege ist häufig ein zeitintensiver Einsatz: Laut einer AOK-Studie von 2024 investieren pflegende Angehörige durchschnittlich 49 Stunden pro Woche in die Betreuung. Diese Belastung führt oft dazu, dass viele pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aufgeben müssen.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

1. Pflegeunterstützungsgeld

In akuten Pflegesituationen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt zahlt, besteht Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Wichtig: Diese Leistung steht nur nahen Angehörigen zu, zu denen zählen:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern
  • Ehepartner, Lebenspartner und Partner in eheähnlichen Gemeinschaften
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder sowie Kinder des Partners
  • Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin

2. Pflegezeit

Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen (ab Pflegegrad 1) zu betreuen. Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen.

Hinweis: Das Darlehen muss nach Ablauf der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt werden.

3. Familienpflegezeit

Diese ermöglicht es, sich bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, sofern währenddessen mindestens 15 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Auch hier kann ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden, um Lohnausfälle zu kompensieren.

Ein Familienpflegezeit-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hilft bei der Berechnung der Unterstützung.

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Rentenversicherung

Pflegende Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen die Pflege übernehmen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, erhalten Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse.

Diese Zeiten werden zudem als Beitragszeiten anerkannt und zählen für die Mindestwartezeit der Deutschen Rentenversicherung.

Unfallversicherung

Pflegende Angehörige sind kostenfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn sie regelmäßig eine pflegebedürftige Person (ab Pflegegrad 2) versorgen.

Arbeitslosenversicherung

Wenn vor der Pflege Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, solange die Pflege regelmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche erfolgt.

Pflegegeld für pflegende Angehörige

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die der pflegebedürftigen Person zusteht. Diese kann entscheiden, ob das Geld als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird.

Ab 1. Januar 2025 gelten folgende Beträge:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Der BKK Dachverband fordert zusätzlich die Einführung eines Pflegelohns, der direkt an pflegende Angehörige ausgezahlt wird.

Steuerliche Vorteile

Pflegeleistungen können auch steuerlich geltend gemacht werden. Der Pflege-Pauschbetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4 und 5: 1.800 Euro

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Neben finanziellen Leistungen gibt es auch verschiedene Entlastungsangebote:

  • Pflegekurse und Beratungen: Hier lernen Angehörige praktische Pflegefähigkeiten und erhalten Informationen zu Pflegehilfsmitteln.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Essen auf Rädern genutzt werden.
  • Verhinderungspflege: Bei vorübergehender Abwesenheit übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten bis zu einem bestimmten Betrag.
  • Kurzzeitpflege: Für stationäre Pflege von bis zu 56 Tagen im Jahr können ebenfalls Zuschüsse beantragt werden.

Sterbebegleitung

Wenn ein naher Angehöriger in der letzten Lebensphase begleitet werden soll, können Arbeitnehmer bis zu drei Monate von der Arbeit freigestellt werden. Auch hierfür kann ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden.

Fazit

Pflegende Angehörige tragen eine enorme Verantwortung und leisten viel. Um sie zu entlasten, stehen ihnen zahlreiche finanzielle, steuerliche und soziale Unterstützungen zur Verfügung. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote auszuschöpfen und Beratung in Anspruch zu nehmen.

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