Häusliche Pflege: Leistungen und Bedingungen für Angehörige und Ehrenamtliche

Häusliche Pflege: Leistungen und Bedingungen für Angehörige und Ehrenamtliche

In Deutschland greifen mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen auf häusliche
Pflege zurück, hauptsächlich in den eigenen vier Wänden. In diesem Beitrag
erfahren Sie, welche Leistungen dafür in Anspruch genommen werden können und
unter welchen Voraussetzungen.

Pflegegeld für flexible Versorgungsoptionen

Pflegebedürftige sollen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wer sie
pflegt und wie. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn Betroffene
sich statt eines ambulanten Pflegedienstes für Angehörige, Freunde oder andere
Ehrenamtliche entscheiden. Hierfür wird Pflegegeld gezahlt.

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege selbstständig sichergestellt
sein, beispielsweise durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen, und
mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld
direkt an die pflegebedürftige Person, die darüber frei verfügen kann. In der Regel

wird es als Anerkennung an die Pflegenden weitergegeben. Pflegegeld kann auch
mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen je nach
Pflegegrad regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch
nehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und
der Unterstützung der Pflegenden. Die Beratungen können von verschiedenen
Stellen durchgeführt werden, darunter zugelassene Pflegedienste, unabhängige
Beratungsstellen und Pflegeberater der Pflegekassen.

Kombination von Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen

Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, können Pflegebedürftige Pflegegeld mit
ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. Das Pflegegeld verringert sich
entsprechend dem Umfang der ambulanten Sachleistungen.

Verhinderungspflege für temporäre Ausfälle

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, übernimmt die
Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer
Ersatzpflege, genannt Verhinderungspflege. Diese kann durch einen ambulanten
Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder Angehörige erfolgen. Die Leistungen für die
Verhinderungspflege können auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeversicherung ist ein entscheidendes Element für die Unterstützung
pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause. Badiovo engagiert sich dafür, durch
barrierefreie Umbauten das Leben dieser Personen zu erleichtern und ihre
Selbstständigkeit zu fördern.

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