Im Jahr 2025 treten zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Pflegeversicherung in Kraft. Während die Beiträge in beiden Bereichen deutlich steigen, gibt es insbesondere in der Pflegeversicherung auch spürbare Leistungsverbesserungen. Zudem soll die Digitalisierung des Gesundheitssystems mit der elektronischen Patientenakte weiter vorangetrieben werden.
Steigende Beiträge in der Krankenversicherung
Die großen gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Beitragssätze im Jahr 2025 deutlich erhöht. Die größte bundesweite Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, hebt ihren Beitragssatz um 1,25 Prozentpunkte auf 17,05 Prozent des Bruttolohns an. Auch andere große Krankenkassen, darunter Barmer, DAK und verschiedene AOKs, folgen diesem Trend und überschreiten nun die 17-Prozent-Marke.
Diese Beitragsanpassungen fallen höher aus als die Schätzungen des offiziellen GKV-Schätzerkreises im Herbst 2024, der noch von einer durchschnittlichen Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte ausgegangen war. Die Krankenkassen begründen die Erhöhungen mit massiv gestiegenen Ausgaben, insbesondere für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen sowie ambulante und stationäre Versorgungsleistungen.
Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherte 2025 tiefer in die Tasche greifen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) prognostiziert für betroffene Tarife Prämiensteigerungen von durchschnittlich 12 Prozent. Da die Beitragsberechnung in der PKV grundlegend anders erfolgt als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ist ein direkter Vergleich schwierig. Dennoch zeichnet sich ab, dass die Prämien vieler Privatversicherer nahezu im gleichen Tempo steigen wie die gesetzliche Versicherung.
Mehr Leistungen in der Pflegeversicherung – aber auch höhere Kosten
Die Pflegeversicherung sieht im Jahr 2025 spürbare Leistungssteigerungen vor. Nach einer bereits erfolgten Anhebung der Pflegeleistungen um 5 Prozent im Vorjahr, steigen die Zahlungen für pflegebedürftige Menschen und Pflegeeinrichtungen nun um weitere 4,5 Prozent.
Diese Erhöhungen betreffen sowohl das Pflegegeld, das direkt an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgezahlt wird, als auch die Sachleistungen, die Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen können:
- Pflegegrad 2:
- Pflegegeld: 347 Euro (vorher 332 Euro)
- Pflegesachleistungen: 796 Euro (vorher 761 Euro)
- Pflegegrad 5:
- Pflegegeld: 990 Euro (vorher 947 Euro)
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)
Um die gestiegenen Ausgaben der Pflegekassen zu finanzieren, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach der Kinderzahl der Versicherten:
- Kinderlose: 4,2 % des Bruttolohns
- Mit einem Kind: 3,6 % des Bruttolohns
- Mit zwei Kindern: 3,35 % des Bruttolohns
- Mit drei Kindern: 3,1 % des Bruttolohns
- Mit vier Kindern: 2,85 % des Bruttolohns
- Mit fünf oder mehr Kindern: 2,6 % des Bruttolohns
Mindestlohnanhebung für Pflegekräfte
Zusätzlich zu den höheren Leistungen für Pflegebedürftige profitieren auch Pflegekräfte von einer weiteren Erhöhung des Pflege-Mindestlohns, die bereits 2023 beschlossen wurde. Die Erhöhungen treten zum 1. Juli 2025 in Kraft:
- Pflegefachkräfte in der Altenpflege: mindestens 20,50 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: mindestens 17,35 Euro pro Stunde
- Pflegehilfskräfte: mindestens 16,10 Euro pro Stunde
Diese Anpassung ist Teil einer stufenweisen Lohnerhöhung für Pflegeberufe, die seit 2023 umgesetzt wird. Insgesamt steigen die Mindestlöhne in der Pflege um 12,3 bis 13,8 Prozent.
Verbot von Amalgam-Füllungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 wird der Einsatz von Amalgam als Füllmaterial für Kariesbehandlungen in Zahnarztpraxen weitgehend untersagt. Diese Regelung wurde von der Europäischen Union beschlossen, um die Verbreitung des gesundheitsgefährdenden Schwermetalls Quecksilber weiter einzudämmen. Zwar galt Amalgam für Patientinnen und Patienten bislang als unbedenklich, doch aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen wird es nun weitestgehend abgeschafft.
Als zuzahlungsfreie Alternative haben sich die Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf die Nutzung von Glasionomer-Zement geeinigt. Dieser soll anstelle von Amalgam ohne Zuzahlung zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es Kritik: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen weist darauf hin, dass Glasionomer-Zement weniger haltbar sei und in vielen Fällen schneller erneuert werden müsse als Amalgam.
Der GKV-Spitzenverband und die KZBV widersprechen dieser Kritik und betonen, dass korrekt verarbeiteter Glasionomer-Zement ebenfalls eine langfristige Lösung darstelle. Zudem hätten zuletzt nur noch 2,4 Prozent der Kassenpatienten eine zuzahlungsfreie Amalgam-Füllung gewählt, was den Rückgang dieser Behandlungsmethode unterstreicht.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt in der Kranken- und Pflegeversicherung sowohl spürbare Beitragssteigerungen als auch Leistungsverbesserungen. Besonders in der Pflege werden finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige umgesetzt, während Pflegekräfte von höheren Mindestlöhnen profitieren. Zugleich wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben, und mit dem Amalgam-Verbot setzt die EU eine weitreichende umwelt- und gesundheitspolitische Entscheidung um.