Krankengeld und GKV-Beiträge

Krankengeld und GKV-Beiträge

Krankengeld und GKV-Beiträge:

Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, gibt es beim Krankengeld und den Beiträgen einige Besonderheiten zu beachten. Um eine korrekte Berechnung des Krankengeldes und der monatlichen Beiträge sicherzustellen, müssen Einkommensnachweise – insbesondere aktuelle Einkommenssteuerbescheide – rechtzeitig eingereicht werden. Diese Fristen und Regelungen sind für Selbstständige von großer Bedeutung, um Nachteile zu vermeiden.

Warum aktuelle Einkommenssteuerbescheide entscheidend sind

Laut dem Sozialgericht Frankfurt am Main hängt die Höhe des Krankengeldes von den Einkommensangaben der Versicherten ab. In drei Fällen entschied das Gericht, dass eine nachträgliche Erhöhung des Krankengeldes nur in Ausnahmefällen möglich ist. Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis betont, dass Selbstständige deshalb immer die aktuellsten Einkommenssteuerbescheide einreichen sollten.

Zwei Gründe für die Einreichung der Steuerbescheide

  1. Korrekte Berechnung des Krankengeldes: Aktuelle Einkommensdaten stellen sicher, dass die Krankenkasse die Krankengeldhöhe korrekt ermittelt.
  2. Anpassung der Beiträge: Nur mit aktuellen Daten können Krankenkassen die Beiträge anpassen. Beispielsweise kann der monatliche Beitrag gesenkt werden, wenn der neue Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen als im Vorjahr ausweist.

Fristen für die Einreichung von Einkommensnachweisen

Selbstständige müssen ihre Einkommenssteuerbescheide innerhalb von drei Jahren einreichen, damit diese für die endgültige Beitragsberechnung berücksichtigt werden können. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.

Beispiel: Soll der Beitrag für das Jahr 2022 endgültig berechnet werden, muss der Einkommenssteuerbescheid spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen.

Verzögerte Steuerbescheide und Handlungsempfehlungen

Da Einkommenssteuerbescheide häufig nicht rechtzeitig vom Finanzamt ausgestellt werden, empfiehlt Penteridis, die Unterlagen auch nach Ablauf der Dreijahresfrist bei der Krankenkasse einzureichen. Ein Antrag auf Neuberechnung kann dabei helfen, dass die Beiträge auf Basis des neuen Steuerbescheides angepasst werden.

Mindestbeiträge und Krankengeld bei geringem Einkommen

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nur ein geringes Einkommen erzielen, zahlen den GKV-Mindestbeitrag. Dieser basiert auf einem fiktiven Mindesteinkommen.

  • Mindesteinkommen 2024: 1.178,33 Euro pro Monat
  • Mindestbeitrag: Rund 180 Euro pro Monat
  • Krankengeld: Wird auf Grundlage von 70 Prozent des fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das entspricht einem monatlichen Krankengeld von 824,83 Euro.

Da das Krankengeld bei geringeren Beiträgen niedrig ausfällt, sollten Selbstständige prüfen, ob eine höhere Beitragszahlung sinnvoll ist, um im Krankheitsfall besser abgesichert zu sein.

Kann das Krankengeld nachträglich angepasst werden?

Das Sozialgericht Frankfurt stellte klar, dass eine nachträgliche Erhöhung des Krankengeldes nur dann möglich ist, wenn der ursprünglich berechnete Betrag offensichtlich nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten entspricht.

Mögliche Kürzungen des Krankengeldes

Die Anpassung des Krankengeldes ist nicht nur nach oben, sondern auch nach unten möglich. Wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist als das Einkommen, das ursprünglich zur Beitrags- und Krankengeldberechnung herangezogen wurde, kann die Krankenkasse das Krankengeld entsprechend kürzen.

Penteridis erklärt, dass diese Kürzungen jedoch nur für zukünftige Zahlungen gelten und nicht rückwirkend vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Selbstständige ihre Einkommensdaten stets aktuell halten sollten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Aktive Mitwirkung schützt vor Nachteilen

Für Selbstständige ist es entscheidend, ihre Einkommensnachweise zeitnah und vollständig bei der Krankenkasse einzureichen. So können sie sicherstellen, dass sowohl die monatlichen Beiträge als auch das Krankengeld korrekt berechnet werden.

Verspätete Einreichungen oder ungenaue Angaben können dazu führen, dass das Krankengeld zu niedrig angesetzt oder später gekürzt wird. Gleichzeitig bietet die regelmäßige Aktualisierung der Einkommensdaten eine Chance, Beiträge zu senken, wenn das Einkommen zurückgeht.

Indem Selbstständige die Fristen und Regelungen im Blick behalten, schützen sie sich vor finanziellen Nachteilen und stellen sicher, dass sie im Krankheitsfall angemessen abgesichert sind.

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